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Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeber:in-Schutzgesetz

Für den Fall, dass Angestellte der Pfarrgemeinde oder des Erzbistums Hinweise auf Rechtsverstöße geben möchten, hält das Erzbistum eine interne Meldestelle vor. Diese ist gemäß HinweisgeberSchutzGesetz eingerichtet. Für ehrenamtliche Hinweisgeber kann diese Stelle genutzt werden, falls sich der Fall auf Hauptamtliche bezieht.

Für Fälle, die sich auf besondere Bereiche beziehen, werden entsprechende Wege angezeigt.

Weitere Hinweise finden Sie in der entsprechenden Verorsnung im Amtsblatt des Erzbistums Köln. Für die die entsprechende Ausgabe klicken Sie bitte hier.